Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II
Fragen und Antworten zu einem Auslandsjahr
In jedem Jahr verbringen einige Schülerinnen und Schüler ein halbes oder ein ganzes Schuljahr an einer Schule im Ausland. Das kann z.B. eine Schule im europäischen Ausland sein, aber auch Australien, Neuseeland, die USA und Kanada sind beliebte Ziele. Die St.-Anna-Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler, die den Plan gefasst haben, einen Auslandsaufenthalt zum Teil ihrer Schullaufbahn zu machen. Ein längerer Auslandsaufenthalt während der Oberstufe bietet eine tolle Möglichkeit, Neues zu entdecken und sich persönlich weiterzuentwickeln.
Die Beauftragte für die Beratung in allen Fragen rund um einen Auslandsaufenthalt, Frau Bruno, unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Orientierung und bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes, beginnend mit Informationsveranstaltungen für Lernende und ihre Eltern bis hin zur Unterstützung bei individuellen Fragen. Frau Bruno steht als Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, Terminanfragen und allgemeine Fragen können gerne per E-Mail an auslandsaufenthalt@st-anna.de gesendet werden.
Erste wichtige Informationen rund um das Thema Auslandsaufenthalte finden Sie und findet Ihr weiter unten auf dieser Seite.
Auslandsaufenthalt - Fragen und Antworten
Vorüberlegungen
Wer für eine längere Zeit ins Ausland geht, verbessert nicht nur seine sprachlichen Kompetenzen, sondern taucht auch in neue Kulturen ein. In diesen flexibel zu interagieren, stärkt zudem die eigene Persönlichkeit und Selbstständigkeit. Somit bietet der Blick über den Tellerrand ein einmaliges Erlebnis, das man nie vergessen wird und das einen auch nach der Rückkehr aus dem Ausland nachhaltig prägen und für die kommenden Schuljahre motivieren kann.
Es gibt aber auch einige schulrelevante Aspekte, die man bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes beachten sollte. Daher steht Ihnen Frau Bruno als Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Kontakt: auslandsaufenthalt@st-anna.de
Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die offen für fremde Kulturen sind und Spaß an der jeweiligen Sprache sowie am Kennenlernen neuer Menschen haben. Zudem bietet ein Auslandsaufenthalt die Möglichkeit, seine Komfortzone zu verlassen und über sich hinauszuwachsen. Wichtig ist aber auch, bereits ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitzubringen und Neuem gegenüber aufgeschlossen zu sein. Da du zudem für den Zeitraum deines Auslandsaufenthaltes von der Schule beurlaubt werden musst, solltest du mindestens einen guten bis befriedigenden Notendurchschnitt aufweisen.
Im Ausland selber ist dann eine Fortführung der Schullaufbahn notwendig. Eine entsprechende Bescheinigung darüber ist dem Sekretariat nach Rückkehr vorzulegen.
Zeitpunkt und Dauer
Ein Auslandsaufenthalt umfasst in der Regel ein Schuljahr, aber auch halbjährige Aufenthalte sind prinzipiell möglich. In jedem Fall sollte ein Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase (EF), also nach Abschluss der 10. Klasse, erfolgen. Ein Auslandsaufenthalt in einer anderen Jahrgangsstufe wird aufgrund der vergebenen Schulabschlüsse nicht empfohlen.
Bei einer Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt von sechs Monaten sollte dieser, wenn möglich, im ersten Halbjahr der EF erfolgen. Nach Rückkehr wird dann regulär am EF-Unterricht teilgenommen.
Bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt ist es unter Umständen möglich, die EF zu überspringen und nach der Rückkehr aus dem Ausland direkt in die Q1 versetzt zu werden (VV 4.21 zu § 4 APO-GOST). Hierfür sollte das Notenbild am Ende der Jahrgangsstufe 10, vor allem in den Hauptfächern, mindestens gut sein. Zudem muss der versäumte Unterrichtsstoff für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Q1 eigenständig nachgearbeitet werden.
Ist ein direkter Übergang in die Q1 gewünscht, kann dies auf dem entsprechenden Beurlaubungsantrag eingetragen werden, die endgültige Entscheidung darüber kann allerdings erst am Ende der Klasse 10 in der Versetzungskonferenz getroffen werden.
Achtung: Für den Erwerb des Latinums muss bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt und anschließender Versetzung in die Q1 das Fach Latein noch für mindestens ein Jahr gewählt und mit mindestens ausreichender Leistung bestanden werden.
Wichtige Links
- Rechtliche Grundlagen: APO-GOSt § 4 - Auslandsaufenthalte: https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p4
- Weltweiser - Auslandsaufenthalte: https://weltweiser.de/kompass/
- YFU - Internationaler Jugendaustausch: https://www.yfu.de
Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt (Sek II)
Sind alle offenen Fragen geklärt und hat sich Ihr Kind für einen Auslandsaufenthalt entschieden, können Sie hier den Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt ausfüllen. Sie erhalten von uns zeitnah Rückmeldung. Ein schriftlicher Antrag ist darüberhinaus nicht erforderlich.
Für Rückfragen wenden Sie sich an das Sekretariat (info@st-anna.de oder 0202-429650) bzw. die Beratung für Auslandsaufenthalte (auslandsaufenthalt@st-anna.de).