Erzbischöfliche St.-Anna-Schule

Regelungen für den Distanzunterricht ab dem 11.01.2021

Gut vorbereitet auf neue Erfahrungen!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Am 11. Januar 2021 werden zum ersten Mal alle zusammen voll in den Distanzunterricht gehen! Die Ernsthaftigkeit des Infektionsgeschehens lässt keinen Zweifel daran, dass diese Entscheidung richtig ist, und wir sind froh, dass wir in vielen Jahren die Digitalisierung so weit vorangebracht haben, dass wir nun wirklich umfassend digital unterrichten können. 

Wir alle betreten nun Neuland, und das wird umso erfolgreicher sein, je besser wir alle die Regeln kennen. Deshalb bitten wir alle Schulangehörigen, die folgenden Regeln sorgfältig zu lesen und zu beachten - dann werden wir Ende Januar auf eine ungewöhnliche, aber erfolgreiche Phase des Schuljahres zurückblicken können! Um die Textmenge nicht größer als nötig zu machen, führen wir die wichtigsten Regelungen als Liste auf. 

Allen an der St.-Anna-Schule ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021!

Ihre Schulleitung

Benedikt Stratmann und Carsten Finn

Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht ab 11.01.2021 bis 31.01.2021

 

1. Allgemeine schulorganisatorische und pädagogische Rahmenbedingungen 

  • Die Verwaltung (Schulleitung, Sekretariat und Hausmeister) ist wie üblich in der Schule erreichbar. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen Lernende und ihre Eltern das Schulgebäude nicht betreten. 

  • In wichtigen Angelegenheiten können telefonisch Termine mit dem Sekretariat verienbart werden. 

  • Für Krankmeldungen von Lernenden gelten die üblichen Verfahren. 

  • Ab kommenden Montag, dem 11. Januar 2021, wird an unserer Schule in allen Klassen - und Jahrgangsstufen Distanzunterricht auf Grundlage des aktualisierten Leitfadens für den Distanzunterricht erteilt, welcher auf Moodle und unserer Homepage einsehbar ist.

  • Der Distanzunterricht findet nach Plan statt, d.h., BBB-Einheiten sind in der Zeit durchzuführen, in denen die entsprechende Unterrichtsstunde stattfände, und endet auch spätestens am Ende dieser Stunde. Nur so kann gesichert werden, dass die Lernenden an allen BBB-Einheiten ohne Überschneidungen und mit kurzen Pausen dazwischen teilnehmen können.

  • Vielfältige Möglichkeiten ergeben sich dabei durch die Nutzung von BBB. Hierbei ist zu beachten, dass die Teilnahme an Unterrichtseinheiten, die ggf. auf BBB durchgeführt werden, erforderlich ist, um den Unterrichtserfolg zu gewährleisten. Lernende nehmen, sofern sie einen Online-Zugang haben,  zumindest mit der Audio-Funktion am Online-Unterricht teil, freiwillig bleibt die Teilnahme per Bild. Ein Fehlen bei einer verpflichtenden Unterrichtseinheit muss begründet entschuldigt werden. Die Mitarbeit ist bewertungsrelevant.

  • Q&A-Formate können nach wie vor freiwillig bleiben.

  • Termine für BBB-Konferenzen müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden; sie dürfen ausschließlich während der eigenen, im Stundenplan vorgesehenen Stunden stattfinden, damit es nicht zu Überschneidungen kommt.

  • Der Förderunterricht wird ebenfalls als Distanzunterricht erteilt.

  • Der Förderunterricht bietet die Möglichkeit, gerade diejenigen aufzufangen, die, bedingt durch den fehlenden Präsenzunterricht, ansonsten ggf. weiter zurückfallen würden.

  • Leider können wir die vom Schulträger bereitgestellten Geräte für Lernende mit besonderem Bedarf noch nicht ausgeben. Sie sind bisher nicht in das MDM eingebunden und es ist nicht klar, wann eine Ausgabe erfolgen kann. Lernenden, die absolut keine Möglichkeit haben, am Distanzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag aber ein Arbeitsplatz in der Schule angeboten werden.

2. Sekundarstufe I

 

Unterricht

  • In allen Stufen findet der Regelunterricht ausnahmslos als Distanzunterricht statt.
  • Der Distanzunterricht wird ab Montag, dem 11.01.2021, in vollem Umfang nach Stundenplan erteilt. 
  • Arbeitsgemeinschaften und Schulgottesdienste entfallen.
  • Förderunterricht wird als Distanzunterricht erteilt.

Klassenarbeiten / Notenvergabe

  • Alle Klassenarbeiten werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Es finden also keine weiteren Klassenarbeiten statt, auch keine Nachschreibarbeiten. Der Zentrale Nachschreibetermin der Sekundarstufe I entfällt.
  • Die Zeugnisnoten ergeben sich auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten mündlichen und ggf. schriftlichen Leistungen.
  • Sollten die vorliegenden mündlichen und schriftlichen Leistungen in einem Kurs nicht ausreichen, um eine Halbjahreszeugnisnote zu setzen, erhalten alle Lernenden des Kurses die Bemerkung „nicht bewertbar“. Die ggf. von einigen Lernenden des Kurses im ersten Halbjahr erbrachten Leistungen werden natürlich dennoch bei der Erteilung der zweiten Halbjahresnote in angemessenem Rahmen berücksichtigt.  

Betreuungsangebot

  • Ab Donnerstag, dem 07.01.2021, wird ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 und 6 angeboten, die nicht zu Hause betreut werden können. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder an der Betreuung teilnehmen und melden die Kinder an der Schule an. Unsere Empfehlung lautet mit Rücksicht auf den Infektionsschutz, das Betreuungsangebot nicht in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Betreuung erfolgt durch die Kräfte der Caritas, die sich dankenwerterweise dazu bereiterklärt haben.
  • Die Lernenden sollen sich während der Betreuung in der Schule entweder in Videokonferenzen einloggen oder gestellte Aufgaben auf Moodle eigenständig lösen. Die Betreuung hat lediglich beaufsichtigenden Charakter und kann gegebenenfalls Hilfestellung leisten.

Bücher-Abholung in der Schule und Rückgabe von Klassenarbeiten

  • Lernende, die ihre Bücher noch in der Klasse haben, dürfen die Bücher mit Rücksicht auf den Infektionsschutz nicht in der Schule abholen. Deshalb ist es wichtig, die gesamten Unterlagen und Lernmaterialien, die zur Erarbeitung der Aufgabenstellung notwendig sind, bei Bedarf ebenfalls auf Moodle hochzuladen.
  • Ebenfalls dürfen mit Rücksicht auf den Infektionsschutz keine Klassenarbeiten in der Schule ausgeteilt werden.

Kommunikation

  • Die Klasenleitungen kommunizieren mit den Eltern über die E-Mail-Verteiler.  Alle wichtigen schulweiten Entscheidungen werden über die Homepage der St.-Anna-Schule kommuniziert.

3. Sekundarstufe II

 

Unterricht

  • Auch in der SII entfällt für alle Stufen, auch für die Q2, der Präsenzunterricht, so dass durchgängig Distanzunterricht erteilt wird. Die Teilnahme ist verpflichtend und die Leistungen werden bewertet.
  • Die Freiwilligkeit bezieht sich auch hier auf den Zugriff auf das Bild und das Vorhandensein eines Internetzugangs.
  • Der Unterricht über BBB findet immer in den Stunden laut Plan statt, um für die Lernenden die Teilnahme zu gewährleisten.

Klausuren

  • In der Einführungsphase werden keine Klausuren nachgeschrieben, die zu bildende Kursabschlussnote basiert dann auf den bereits erbrachten Leistungen.
  • In der Q1 und Q2 werden Klausuren geschrieben bzw. nachgeschrieben.
  • Die mündlichen Prüfungen in Englisch in der Q1 finden ebenfalls in Präsenz statt.
  • Bei Klausuren und mündlichen Prüfungen gelten selbstverständlich die Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung. 
  • Der bestehende Terminplan für die Klausuren Q1/Q2 hat weiterhin Gültigkeit.
  • Die Pläne für die Nachschreibtermine werden wie immer in Moodle veröffentlicht werden. Sie finden die weiteren Informationen im Vertretungsplan für die jeweiligen Tage.
  • Die Facharbeiten werden in der Zeit des Distanzunterrichts über Moodle betreut. Falls ein Zugang zu benötigten Materialien unter den gegebenen Umstände nicht möglich sein sollte, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit. Dies wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Stufenleitung verbindlich kommuniziert werden.
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