Erzbischöfliche St.-Anna-Schule

FAQ: Flächendeckende Ausstattung mit iPads als Lernmittel

Vorgehensweise und FAQs

Die Zukunft der Gesellschaft und damit auch der Schule ist von digitalen Strukturen geprägt - an der St.-Anna-Schule haben wir uns schon lange damit auseinandergesetzt. Seit über 20 Jahren wird an der Schule digital gearbeitet, beginnend mit dem Aufbau einer flächendeckenden WLAN-Infrastruktur und der Digitalisierung der Verwaltung. Im Unterricht wurden Laptops, Tablets, etc. schon sehr früh eingesetzt und das Kollegium sukzessive fortgebildet. Die Lernplattform moodle ist sein über zehn Jahren Dreh- und Angelpunkt des digitalen Unterrichts. Noch vor der Corona-Pandemie begann die Ausstattung ganzer Klassen und Jahrgänge mit iPads und seit dem Schuljahr 2022/2023 arbeiten alle Lernenden an der St.-Anna-Schule selbstverständlich in einem echten 1:1-Setting mit schulverwalteten Endgeräten.

Da  eine Finanzierung von Lernmitteln durch die Schule nicht vorgesehen ist, werden die iPads in der Regel wie auch Hefte, Bücher oder Taschenrechner (der an der St.-Anna-Schule dann entfällt) von den Eltern finanziert. Damit diese Investition für die Familien an der St.-Anna-Schule eine sinnvolle Erweiterung der Möglichkeiten bildet, sind die iPads außerhalb der Schule auch uneingeschränkt privat nutzbar, damit benötigt man keine weiteren Endgeräte. Sie finden an dieser Stelle viele Fragen und Antworten, mit denen Sie sich über dieses wichtige Projekt informieren können. Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns eine E-Mail und wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

 

Warum überhaupt ein Endgerät für mein Kind?

Weil die Gesellschaft und die globalisierte Welt Medienkompetenzen verlangt, die nur schrittweise und somit früh im Bildungsleben erlernt werden können.

 

Die Zukunft für unsere Schülerinnen und Schüler ist digital, sie werden sich in einer von digitalen Strukturen organisierten Welt orientieren müssen, ihre Kompetenzen werden sich an anderen Maßstäben orientieren als bei den vorherigen Generationen. Wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Schülerinnen und Schülern auf diese erheblich veränderte Welt vorzubereiten, und zwar so gut wie eben möglich. Viel Routine und Hintergrundwissen bei der Nutzung digitaler Medien gehören dabei in Zukunft zum unverzichtbaren Kapital, das wir unseren Lernenden mitgeben müssen. Die St.-Anna-Schule möchte auf der Grundlage einer guten Infrastruktur die Lernenden dazu befähigen und wir sind überzeugt, dass das nur in einer 1:1-Austattung (jeder Lernende „sein“ Endgerät) nachhaltig umgesetzt werden kann, und eine solche 1:1-Ausstattung ist auf Dauer nur mit einer Elternfinanzierung zu gewährleisten.

 

Wieso ein iPad und kein anderes Modell?

Zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit gehört für uns, dass alle Lernenden mit gleichen Endgeräten die gleichen Voraussetzungen zum Lernerfolg mitbringen; die Bedienung ist einfach, die Administration einer vierstelligen Geräteanzahl (in Unternehmen Aufgabe von IT-Abteilungen, hier von Unterrichtenden nebenbei übernommen) machbar und nicht zuletzt ist es, bezogen auf die Nutzungsdauer (von mindestens vier Jahren), auch eine sehr günstige und nachhaltige Variante. Durch ein in sich abgeschlossenes System aus Geräteverwaltung, schulischer Infrastruktur (z. B. AppleTVs) und Bedienkonzept ergibt sich ein niederschwelliger, und somit breit verfügbarer Nutzungsansatz in der Schule.

 

Folgende Kriterien muss ein Endgerät erfüllen:

- Mobil und leicht für den täglichen Einsatz und Schulweg (--> Tablet)

- Sehr gute Qualität (Zuverlässigkeit, Transport- und Einsatzbelastung, Akku)

- Updatefähigkeit von mindestens vier Jahren (Gleiche Betriebssystem-Version aller Geräte der letzten vier Jahre)

- Verfügbarkeit über viele Jahre in ausreichender Stückzahl

- SSD als Speichermedium, leistungsfähiger Prozessor

- Bezahlbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer

- Hohe Sicherheit vor Schadsoftware wie Viren oder Trojanern

- Zentrale Verwaltungsmöglichkeit, effiziente Administrierbarkeit

- Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur

- Vollständiger Zugriff/Einschränkungsmöglichkeit durch Lehrkräfte im Unterricht

 

 

Muss ich jetzt ein iPad kaufen?

Grundsätzlich ja. Damit die Arbeit mit den Endgeräten effizient, sicher, schulverwaltet und sozial ausgewogen funktioniert, kaufen die Elternhäuser in einem angeleiteten Verfahren in den Jahrgangsstufen 5 und 9 ein iPad mit Stift und Hülle.

Die Anschaffung wird von der Schule kommuniziert, initiiert und begleitet. So findet im Vorfeld ein Elternabend statt und es gibt zahlreiche Informationen auf moodle. Die 1:1-Ausstattung ist ein wichtiger Baustein, dass die Voraussetzung für (digitale) Bildung nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses abhängig ist. Damit alle Lernenden einer Klasse genau die gleiche Ausstattung haben, kaufen die Eltern ein iPad-Bundle mit Stift und Hülle.

Die Familien, die die Anschaffung eines solchen vor große finanzielle Herausforderungen stellt, bekommen von der Schule ein gelichwertiges Bundle kostenfrei und dauerhaft zur schulischen Nutzung zur Verfügung gestellt. Schulisch ergeben sich keinerlei Nachteile, das Schulgerät ist dann jedoch nicht privat nutzbar (keine Apple-ID, keine Abos, keine Appstore, etc.)

Wie lernt mein Kind den richtigen Umgang mit dem iPad?

Dies ist die vermutlich komplexeste Frage dieses FAQ-Bereiches, und weder hier noch in anderer Form vollständig zu beantworten. Die Vermittlung von Medienkompetenzen ist sehr komplex, und liegt selbstverständlich in den Händen der Eltern. Und auch Schule hat in diesem Bereich eine hohe Verantwortung, die von Schulleitung, Medienkoordination und -team, Pädagogischer Leitung, den Fachbereichen, und schließlich jedem einzelnen Unterrichtenden wahrgenommen wird. Wir blicken auf einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit digitalen Medien, um darauf aufbauend nicht nur die technische Ausstattung, sondern auch die pädagogischen Konzepte und den Unterricht digital weiter zu entwickeln. Lehrerfortbildungen, die Entwicklung von Mediencurricula, und das Medienkonzept sind nur Teilbereiche, in denen das deutlich wird.

 

Eine Übersicht der in NRW verbindlich vorgegebenen und im Laufe der Schulzeit verbindlich zu vermittelnden Medienkompetenzten finden Sie im Medienkompetenzrahmen NRW: www.medienkompetenzrahmen.nrw.de. Das schulinterne Medienkonzept finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.st-anna-schule.de/index.php?medienkonzept, werfen Sie bei Interesse an Details doch ienmal einen Blick hinein. Alle Fachschaften entwicklen ein Mediencurriculum, das die unterrichtliche Einbindung und Standardisierung der Medienkompetenzvermittlung sichern soll.

 

Welches Endgerät/Zubehör kaufe ich?

Bislang wurde stets im Herbst von der Firma Apple ein Update des günstigsten iPads herausgebracht. In der Regel wird diese Veröffentlichung abgewartet und dann werden Bundles zusammengestellt, die Sie dann erwerben können. Verschiedene iPad-Modelle und Speichervarianten werden dabei berücksichtigt.

Nur durch ein Schreibgerät für das iPad (i.d.R. ein Apple-Pencil) ist die schulische Nutzung sinnvoll möglich, daher ist dies obligatorisch.

Auch eine Hülle wird vorgegeben und hiervon kann nicht abgewichen werden. Zum einen bietet sie erfahrungsgemäß sehr guten Schutz im Schulalltag, zum anderen ist eine einheitliche Hülle auch die Chance, dass in den Klassen nicht sichtbar ist, wer ein selbstgekauftes und wer ein schulisches iPad nutzt. Somit dient die vorgegebene Hülle auch der Einheitlichkeit.

Wann muss ich das iPad kaufen?

Die Schule legt den Zeitplan fest. Sie werden darüber informiert, wann der Onlineshop freigeschaltet wird und bis wann die Bestellungen eingehen müssen. Die neuen Fünftklässler sollen zunächst Zeit erhalten, sich einzuleben, um dann im Laufe des fünften Schuljahres ein iPad einzuführen.

Bitte schaffen Sie sich vor dem gemeinsamen Bestellvorgang kein iPad „auf dem freien Markt“ an, da die spätere Einbindung in die Schulverwaltung einen deutlichen Mehraufwand bedeutet. Berechnen Sie bei Preisvergleichen der von uns zusammengestellten Bundles mit denen auf dem freien Markt, dass Lizenz- und Einbindungskosten von bis zu 60€ hinzuzurechnen sind.

 

Wo kaufe ich das iPad?

Alle iPads für die 1:1-Ausstattung werden bei der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) beschafft.

 

Das Erzbistum Köln als unser Schulträger pflegt, so wie viele andere Schulträger und Schulen auch, eine gute Zusammenarbeit der GfdB, die in Sachen Schulausstattung auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen kann. Die Bedingungen sind fair und flexibel.

 

Kann ich das iPad auch woanders kaufen?

Eindeutig nein. Ein sinnvoller Einsatz für schulische Zwecke im Unterricht und zu Hause kann nur geschehen, wenn die Geräte schulisch verwaltet sind. Da dies tiefgehend implementiert ist, werden die Geräte ab Werk so konfiguriert, dass die Schulverwaltung nicht umgangen werden kann und überall auf der Welt abgerufen wird. Dafür ist es erforderlich, den vorgegebenen Bestellweg über die Gesellschaft für digitale Bildung zu nutzen, eine Implementation über einen anderen Anbieter ist nicht möglich.

 

Da ein sinnvoller Einsatz im Unterricht für schulische Zwecke nur geschehen kann, wenn die Geräte schulisch verwaltet sind, müssen diese in das sogenannte Mobile Device Management (MDM), in unserem Falle Logodidakt der Firma SBE, eingepflegt werden. Da dies sehr tief implementiert ist, werden die Geräte ab Werk in das sogenannte Device Enrollment Program (DEP ) eingepflegt. Dadurch ist bei jedem Neustart mit Werkseinstellungen gewährleistet, dass sich das Gerät wieder in das MDM der Schulverwaltung einbucht, von überall auf der Welt aus. Das schafft Sicherheit, da das MDM nicht ausgeschaltet werden kann und verhindert auch, dass das iPad nach einem Diebstahl verwendungsfähig ist. Zudem besteht Sicherheit bezüglich des Einsatzes in Unterrichts- und Prüfungssituationen.

 

Kann ich ein Gerät nutzen, das ich bereits angeschafft habe?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eigene, selbst beschaffte Endgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen (nicht älter als etwa 2 Jahre, Anschaffung mindestens 2 Monate vor Beginn der Schulbestellungen, aktuelles iPadOS, Vergleichbarkeit des Endgeräts) gegen eine Bearbeitungsgebühr in das schulische System eingepflegt werden. Aus organisatorischen Gründen und zur Sicherstellung einer gleichen und somit sozial gerechten Ausstattung bitten wir von Käufen abzusehen, wenn eine flächendeckende Anschaffung über die GfdB absehbarbar ist.

 

Die Einschreibung in das schulische System erfolgt in Abstimmung des Elternhauses mit der Gesellschaft für digitale Bildung. In jedem Fall können selbst angeschaffte Bestandsgeräte nur im Rahmen der flächendeckenden Nutzung verwendet werden, wenn sie in das MDM übertragen werden: Dadurch ist bei jedem Neustart mit Werkseinstellungen gewährleistet, dass sich das Gerät wieder in das MDM der Schulverwaltung einbucht, von überall auf der Welt aus. Das schafft Sicherheit, da das MDM nicht ausgeschaltet werden kann und verhindert auch, dass das iPad nach einem Diebstahl verwendungsfähig ist. Zudem besteht Sicherheit bezüglich des Einsatzes in Unterrichts- und Prüfungssituationen.

 

 

Muss ich einen Stift kaufen?

Ja, denn unsere Erfahrung, auch mit den iPad-Klassen hat gezeigt, dass ein Einsatz für schulische Zwecke nur mit Stift vollumfänglich möglich ist.

 

Uns ist bewusst, dass der Apple Pencil unverhältnismäßig teuer ist, aber die Funktionalität und Qualität des Zusammenspiels ist spürbar höher als mit Ersatzprodukten anderer Marken. Dennoch ist jeder Familie selbst überlassen, welcher Stift gekauft wird. Selbstverständlich können auch vorhandene Stifte genutzt oder Stifte anderer Hersteller gekauft und genutzt werden.

 

Brauche ich eine Hülle und muss es die Hülle der Gesellschaft für digitale Bildung sein?

Ja und ja. Die Nutzung der Hülle der Gesellschaft für digitale Bildung ist obligatorisch im Schulbetrieb. Für Leihgeräte der Schule ist eine 24-Stunden-Nutzung der Hülle verpflichtend.

 

Durch die Verwendung einer einheitlichen Hülle soll Statusdenken verhindert werden. Die Hülle der Gesellschaft für digitale Bildung ist funktional und ausreichend. Im Übrigen sind die Preise für das iPad so knapp kalkuliert, dass es eine sehr geringe Gewinnmarge für die Endgeräte gibt und der Gewinn durch den Verkauf von Zubehör generiert werden kann.

 

Was leistet das Versicherungspaket der Gesellschaft für digitale Bildung und wie lange ist die Laufzeit?

Das Versicherungspaket („SchoolProtect“, „Wertgarantie“) ist laut Gesellschaft für digitale Bildung eine „Premiumversicherung“. Neben Sturz- und Wasserschäden ist beispielsweise auch ein Raub abgedeckt. Die Laufzeit beträgt 48 Monate.

 

Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden Sie hier.

 

Der Kaufpreis zeigt nicht den skontierten Betrag an. Wie kann ich sicher sein, dass das Skonto abgezogen wird?

Antwort der Gesellschaft für digitale Bildung:

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Skonto um einen prozentualen Nachlass, der vom Kaufpreis entsprechend den Zahlungsbedingungen auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird. Folglich wird der Kaufpreis abzüglich Skonto erst bei Abbuchung (SEPA-Lastschrift) berücksichtigt. Sollte das Konto bei Abbuchung jedoch nicht gedeckt sein, können wir keinen Skonto gewähren. Die Lastschrift wird in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungserstellung eingezogen.

Einmalzahlung oder Finanzierung?

Das ist Ihnen überlassen. Der Zahlungsverkehr findet ausschließlich zwischen den Vertragspartnern, also den Eltern und der Gesellschaft für digitale Bildung statt, die Schule hat nichts damit zu tun. Alle weiteren Details zum Bestellvorgang und ggf. zur Ratenzahlung finden Sie in den FAQ der Gesellschaft für digitale Bildung.

 

Was ist, wenn mich die Finanzierung vor Herausforderungen stellt?

Sollte Ihr Kind erstens keinen dauerhaften Zugang zu einem eigenen digitalen Arbeitsgerät (Tablet, Laptop oder Desktoprechner) haben und Sie die  Beschaffung eines solchen vor große finanzielle Herausforderungen stellen, kann Ihnen unkompliziert ein Leihgerät für die schulische Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese sind dann allerdings naturgemäß nicht für die private Nutzung freigegeben (z. B. kein Appstore, keine Abos, keine eigene Apple-ID, etc.). Die Geräte können auf unbestimmte Zeit genutzt werden, solange das Kind auf der Schule ist, und die beiden Voraussetzungen erfüllt sind. Auf komplizierte und formale Nachweise wird bewusst verzichtet, um den vertrauensvollen Umgang mit den bereitgestellten Ressourcen zu ermöglichen und die Hilfe da ankommen zu lassen, wo sie benötigt wird. Sie müssen lediglich ein Antragsformular unterschreiben, dass wir Ihnen im Bedarfsfalle gerne zukommen lassen.

Kann das iPad auch privat genutzt werden?

Ja, wenn es elternfinanziert ist. Das bedeutet, dass nach der schulischen Nutzung die volle Funktionalität gegeben ist (Appstore, Apple-ID, Nutzung von Abos, In-App-Käufen, etc.). Natürlich können Sie die Gerätefunktionalität über die Familienfreigabe prinzipiell auch zu Hause beschränken. Sollten Sie sich im Einzelfall gegen die Anschaffung eines Endgerätes entscheiden, so sind ausschließlich die schulischen Apps installiert und die Nutzung ist rein auf schulische Aspekte beschränkt.

 

Muss es jeden Tag mit in die Schule genommen werden?

Ja.

 

Wie lange "hält" das iPad? Wie lange kann ich es nutzen?

Wir kalkulieren mit gut vier Jahren schulischer Nutzungsdauer. Somit ist die Anschaffung im Laufe der Klasse 5 sinnvoll.

Bei sorgsamem Umgang ist die Hardware annähernd beliebig lange nutzbar. Apple sichert eine Updatefähigkeit von mindestens vier, manchmal auch mehr Jahren zu, und diese Fähigkeit, das Betriebssystem zu aktualisieren ist notwendige Bedingung für den (datenschutzkonformen und) sicheren Betrieb. Schulisch bedeutet das, dass nach den ersten gut vier Jahren eine einmalige Neuanschaffung eines dann aktuellen iPads notwendig werden wird und mit diesen zwei Geräten eine ganze Schullaufbahn an St.-Anna sicher und aktuell gearbeitet werden kann. Das nach mindestens vier Jahren dann nicht mehr aktuelle und unter Umständen nicht mehr updatefähige iPad wird nach der Nutzungsdauer aus dem Device Enrollment Program (DEP) entfernt uns ist ein vollständig privates Endgerät, das zu Hause weiter genutzt werden kann - oder auch zu guten Preisen wieder verkauft werden kann.

 

Was ist, wenn mein Kind die Schule (frühzeitig) verlässt?

Das Gerät kann über die Schule und den Dienstleister aus der Verwaltung entfernt werden und ist anschließend somit für die ausschließlich private Nutzung frei; das iPad verbleibt in Ihrem Eigentum und kann bei Bedarf auch weiter veräußert werden, die Geräte sind relativ wertstabil.

 

Können und dürfen die Geräte das schulische WLAN nutzen?

Ja, im Rahmen der geltenden WLAN-Nutzungsordnung.

 

Die Zugriffe auf Internet-Seiten werden im Schulnetz mit Datum und Uhrzeit, Fehlercode, Identifizierung des zugreifenden Rechners oder des Benutzers, Adresse der Seite, auf die zugegriffen wurde, Zahl der übertragenen Bytes, verwendete Software (Browser) sowie das eingesetzte Betriebssystem automatisiert protokolliert. Das Protokoll dient ausschließlich der Gewährleistung der Systemsicherheit, der Analyse und Korrektur von technischen Fehlern im System, der Optimierung des Netzes/der Systeme sowie zur statistischen Feststellung des Gesamtnutzungsvolumens und zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung.

 

Welche Apps sind auf den iPads?

Diese Frage kann nicht durch eine Aufzählung beantwortet werden. Der Schulträger übernimmt die datenschutzrechtliche Prüfung der installierten Apps, die für den Schulbetrieb zugelassen sind, und bezahlt diese im Falle, dass sie nicht kostenfrei erworben werden können. Bei elternfinanzierten Geräten können zudem selbst installierte Apps hinzukommen.

 

Was kann die Schule alles überwachen?

Es ist gewünscht, vorgesehen und notwendig, dass insbesondere im Unterricht Einschränkungen durch die entsprechende Lehrkraft vorgenommen werden können. Datenschutz steht bei der gesamten Architektur der Digitalisierung an der St.-Anna-Schule stets ganz oben auf der Agenda - und ist durch intensive Rücksprachen mit dem Schulträger und dem Datenschutzdienstleister Wupp.IT gesichert.

 

Die Geräte werden über ein zentrales Mobile Device Management (MDM) verwaltet und sind vorkonfiguriert. Das bedeutet, es sind Geräteeinstellungen und vorinstallierte Apps in einer Grundkonfiguration vorhanden. Der Schulträger behält sich gegenüber den Schülerinnen und Schülern vor, jederzeit Anpassungen der Tablet-Konfiguration vorzunehmen. Das MDM ermöglicht dem Administrator bzw. dem IT-Dienstleister folgende Gerätedaten einzusehen: Gerätename, Modell-Name und -Nummer, Seriennummer/MAC/IP, iOS-Version, Apps, Ladezustand, Speicher: gesamt und verfügbar, Datum der Installation. Auch kann er bei Verlust oder Diebstahl Ortungsdienste in Anspruch nehmen, um das iPad zu deaktivieren. Der/die Nutzer/in wird über den Einsatz des Ortungsdienstes stets auf der iPad-Oberfläche in Kenntnis gesetzt.

Auf die Bestimmungen des Katholischen Datenschutzgesetzes (KDG), seiner Durchführungsverordnung (KDG-DVO) sowie der Katholischen Datenschutzverordnung Schule (KDO-Schule) und der Verordnung des Landes NRW über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.

Sind die Daten, die auf dem iPad sind, sicher?

Das iPad muss durch eine Codesperre gesichert sein. Die Daten liegen in der Regel in der Nextcloud, so dass ein Backup automatisch erstellt wird und im Falle eines Verlustes/einer Beschädigung kein Datenverlust eintritt. Sämtliche Prozesse, Daten und Apps unterliegen strengen Vorgaben des kirchlichen Datenschutzgesetzes KDG, das noch engere Vorgaben macht als die DSGVO der europäischen Union und werden datenschutzrechtlich überprüft.Beschränkungen und DSGVO-Konformität

 

LDmobile der Firma SBE ist mit dem Standort Deutschland ein europäisches Unternehmen und erfüllt die europäischen Datenschutzrichtlinien.

Sowohl Daten, Dokumente als auch Bilder/Videomaterial, die in Apps, auf dem iPad oder in der Nextcloud gesichert wird, kann von den Administratoren nicht eingesehen werden.

Im Fall einer Ortung des Gerätes wird diese dem Nutzer zu dessen Schutz stets auf dem Homescreen angezeigt.

 

Eine „Überwachung“ der Nutzerinnen und Nutzer ist weder durch die Lehrkräfte noch durch die Administratoren möglich.

 

Der mit dem Datenschutz beauftragte Dienstleister ist die Firma Wupp.IT mit Sitz in Wuppertal. Alle Apps und Prozesse sind durch Wupp.IT geprüft.

Was, wenn das Gerät beschädigt oder defekt ist?

Bei elternfinanzierten Endgeräten liegt die Beseitigung des Schadens in Verantwortung des Elternhauses. Die Gesellschaft für digitale Bildung bietet entsprechende Versicherungspakete optional an. Bei schulischen Leihgeräten, die wir in Einzelfällen ausgeben, richtet sich die Haftung nach den entsprechenden Bedingungen.

 

Diese Bedingungen für die schulischen Leihgeräte lauten wie folgt: Der/die Schüler/in sowie die Erziehungsberechtigten haften unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des iPads sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Schulträger als Eigentümer der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder sonstige Ansprüche, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regelwidrigen Nutzung des iPads - insbesondere auch aus unzulässigen Downloads - ergeben. Wir empfehlen deshalb nachdrücklich den Abschluss einer privaten Geräte- bzw. Haftpflichtversicherung.  Keine Haftung besteht hingegen für den Wertverlust, der durch die Abnutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs bis zur Rückgabe des iPads eintritt. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte und bei Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl, Raub etc. sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Schule das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.

 

Was passiert im Falle eines Diebstahls?

Durch die Einbindung in das schulische MDM ist eine Verwendung nach dem Diebstahl faktisch ausgeschlossen. Das verringert die Diebstahlwahrscheinlichkeit innerhalb der Schulgemeinde auf annähernd null. Abschließend gibt es selbstverständlich keinen Schutz vor Diebstahl oder Raub außerhalb der Schule, das Risiko ist jedoch ähnlich gering wie bei der Mitnahme anderer technischer Endgeräte oder Wertgegenstände.

 

An wen kann ich mich mit meinen Fragen oder Bedenken wenden?

Auch für uns ist die Dimension, eine ganze Schülerschaft mit Endgeräten auszustatten, neu. Wir sind neugierig, sammeln Erfahrungen, und machen Fehler. Wir sind jederzeit für Sie, Ihre Bedenken, Ihre Anliegen und Ihr Feedback da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail, wir wenden uns dann an Sie und besprechen Ihre Fragen und Anregungen.

Sollten Eltern während des Bestellprozesses Fragen haben, können sie sich gerne an den folgenden Kontakt wenden:

koeln@gfdb.de oder 0221 650 324 15

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