Einwilligung in die automatisierte Zusendung der Corona-Testbescheinung
Ab dem 31. Mai 2021 wird bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests oder ersatzweise PCR-Pooltests für Schülerinnen und Schüler) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO). Die St.-Anna-Schule hat hierzu ein digitales Verfahren implementiert, an dem Sie bzw. Ihr Kind teilnehmen kann.
Wenn Sie in Zukunft nach jedem schulischen Selbsttest (2 Tests pro Woche zu vorgegebenen Terminen) per E-Mail eine Testbescheinigung möchten, müssen Sie in die Datenvereinbarung und die Zusendung der Bescheinigung einwilligen, ferner benötigen wir eine E-Mail-Adresse, an die das Zertifikat geschickt werden soll. Ohne diese Einwilligung können die Zertifikate, die wir ausschließlich digital und verschlüsselt versenden, nicht ausgestellt werden.
Die Schulen sind erst in der 21.KW über dieses Verfahren informiert worden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Software erst im Laufe der 22.KW vollständig aktualisiert sein wird.